Immobilien-Blog


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Diese Gesetze muss Ihr Makler kennen

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Bei seiner Arbeit bietet ein Makler viele Dienstleistungen rund um Kauf und Verkauf von Immobilien an. Dazu ist ein breites Wissen zu ganz unterschiedlichen Themen notwendig. Ein seriöser und kompetenter Makler kennt zum Beispiel alle Verordnungen und Gesetze, die für die Immobilien- und Wohnwirtschaft vonnöten sind. 

Ein kleiner Überblick:
Damit beim Verkauf oder dem Erwerb einer Immobilie alles rechtlich sicher abläuft, beschäftigt sich ein Makler fortlaufend mit aktuellen Gesetzeslagen. Schließlich geht es darum, Eigentümer und Kaufinteressenten umfassend beraten und sie während des Kaufprozesses kompetent begleiten zu können.

Welche Gesetze der Immobilienwirtschaft gehören zum Wissensrepertoire des Maklers?
Verordnungen und Gesetze, die Ihr Makler kennen muss, sind eine ganze Menge: das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Geldwäschegesetz (GWG), das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG), die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), das Mietrecht, die Betriebskostenverordnung (BetrKV), die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) inklusive des Maklerrechts sowie die Immobilienbewertungsverordnung (ImmoWErtV). Zwei aus dieser langen Liste schauen wir uns genauer an.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Seit dem 1.November gültig, wurde das Gebäudeenergiegesetz eingeführt, um dabei zu helfen, die Klimaziele der Regierung bis 2030 umzusetzen. Vorherige Gesetze wie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) wurden damit ungültig.
Die energetischen Standards des GEG umzusetzen ist Pflicht, wenn eine Immobilie durch Kauf oder Erbe den Besitzer wechselt. Es sei denn, der vorherige Eigentümer hat sich bereits darum gekümmert. Nach dem Kauf eines Altbaus tritt eine zweijährige Frist ein, in der die energetischen Vorgaben umgesetzt werden müssen. Dazu zählt zum Beispiel die Umstellung des Heizungssystems auf erneuerbare Energien oder die Sanierung der Fassade.

Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG)
Dieses Gesetz gibt es schon seit über 50 Jahren: 1971 eingeführt und 2015 abgeändert, regelt es, wann und wie ein Makler eine Provision erhält. Vermittelt jemand beispielsweise preisgebundenen Wohnraum und öffentlich geförderte Wohnungen, erhält er kein Vermittlungsentgelt. Wirtschaftliche Verflechtungen müssen zudem ausgeschlossen sein, ein Makler muss stets unabhängig bei der Wohnungsvermittlung handeln.

Um Fehler zu vermeiden und Bußgelder zu umgehen - die es etwa beim GEG geben kann - ist es auf jeden Fall ratsam, sich einen Experten an die Seite zu holen. Lassen Sie sich von einem Immobilienmakler beraten, der, wie Sie jetzt wissen, ein breites Wissen vorweisen kann und in allen Verkaufslagen kompetent berät.

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder / und suchen ein neues Zuhause? Dann beraten und unterstützen wir Sie gern. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. 
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © ilixe48 /Depositphotos.com

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